August 3, 2026

Das Ende der strafbefreienden Selbstanzeige: So machen Sie Ihr TCMS jetzt belastbar

Stand: Juli 2026. Die beschriebenen Maßnahmen sind angekündigt, aber noch nicht in Kraft.

Der Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität verschiebt das deutsche Steuerstrafrecht grundlegend. Wer sich bisher auf die Selbstanzeige als Sicherheitsnetz verlassen hat, braucht jetzt ein anderes.

Am 16. Juli 2026 haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz einen gemeinsamen „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität" mit 26 Maßnahmen vorgestellt. Das Ziel ist klar: höheres Entdeckungsrisiko, härtere Strafen und das Ende des wohl bekanntesten Auswegs aus dem Steuerstrafrecht. Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Erste Gesetzentwürfe werden laut Finanzministerium bereits für August 2026 erwartet.

Für die Leitungsebene bedeutet das eine grundlegende Verschiebung. Die Absicherung verlagert sich von der nachträglichen Korrektur hin zum belastbaren Nachweis, dass steuerliche Risiken systematisch gesteuert werden. Genau dieser Nachweis ist die Aufgabe eines Tax Compliance Management Systems (TCMS). Im Folgenden lesen Sie, was sich ändert, warum es direkt bei Ihnen landet und wie Impero Sie dabei unterstützt, jetzt vorzusorgen.

Was sich ändert, kurz zusammengefasst

Der Aktionsplan bündelt mehrere Verschärfungen. Für die steuerliche Praxis in Unternehmen zählen vor allem diese:

  • Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige soll oberhalb noch festzulegender Schwellenwerte entfallen und nur noch zu einer Strafmilderung führen.
  • Besonders schwere Steuerhinterziehung soll zum Verbrechen werden, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr und bis zu fünfzehn Jahren bei organisierter Steuerkriminalität.
  • Die Unternehmensgeldbußen sollen auf bis zu 40 Millionen Euro steigen.
  • Ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum und längere Aufbewahrungsfristen sollen dafür sorgen, dass Auffälligkeiten früher und über einen längeren Zeitraum erkannt werden.

Noch liegt kein Gesetzentwurf vor, und bis dahin gilt die heutige Rechtslage unverändert. Die Richtung ist jedoch eindeutig, und einen Vertrauensschutz in den Fortbestand der Selbstanzeige gibt es nicht. Wer wartet, verliert genau das Zeitfenster, in dem sich bekannte Risiken noch bereinigen lassen.

Warum das direkt auf der Leitungsebene landet

Steuerstrafrechtliche Risiken entstehen in Unternehmen selten aus krimineller Absicht. Sie entstehen in fehleranfälligen Massenprozessen, etwa bei der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer oder bei Verrechnungspreisen, wo sich kleine systematische Fehler über Jahre zu erheblichen Beträgen summieren.

Heikel wird es durch das Zusammenspiel von § 153 AO und § 371 AO. Erkennen Sie nachträglich, dass eine Erklärung unrichtig war, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen und berichtigen. Die Grenze zwischen der straflosen Berichtigung und der Selbstanzeige ist fließend, denn für den Vorwurf der Steuerhinterziehung genügt bereits bedingter Vorsatz. Bislang ließ sich das absichern, indem eine Berichtigung zugleich die Anforderungen einer wirksamen Selbstanzeige erfüllte.

Fällt diese Absicherung weg, bleibt ein Dilemma: Schweigen verletzt die Berichtigungspflicht, eine Offenlegung liefert den Sachverhalt möglicherweise ohne gesicherte Straffreiheit an die Finanzbehörde. Hinzu kommen persönliche Haftungsrisiken nach §§ 34, 69 AO. Die einzige tragfähige Antwort ist ein System, das Fehler früh sichtbar macht und im Ernstfall belegt, dass Sie Ihre Pflichten sorgfältig organisiert haben.

Genau das erkennt auch der Gesetzgeber an: Nach dem Anwendungserlass zu § 153 AO gilt ein wirksames innerbetriebliches Kontrollsystem als Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit. Ohne die Selbstanzeige wird dieser Nachweis zu Ihrem zentralen Entlastungsargument.

So unterstützt Impero Sie beim Aufbau eines belastbaren TCMS

Ein TCMS wirkt nur, wenn es gelebt, überwacht und fortlaufend weiterentwickelt wird. Ein System auf dem Papier überzeugt weder die Finanzverwaltung noch die Gerichte. Die Impero-Plattform ist darauf ausgelegt, aus einem statischen Konzept ein nachvollziehbares und jederzeit prüfbares Kontrollprogramm zu machen.

1. Steuerliche Risiken zentral erfassen und bewerten

Bevor Sie Kontrollen nachweisen können, müssen Sie wissen, wo Ihre größten Fehlerquellen liegen. Mit Impero können Sie:

  • steuerliche Risiken in einem strukturierten Risikoverzeichnis dokumentieren
  • Risiken nach Steuerart, Prozess und Unternehmenseinheit einordnen
  • Risiken mit den zugehörigen Kontrollen und Richtlinien verknüpfen
2. Risiken in wirksame Kontrollen überführen

Ein Risiko ohne zugeordnete Kontrolle ist nur eine Notiz. Mit Impero können Sie:

  • jedem wesentlichen Risiko eine konkrete Kontrolle zuordnen
  • klare Verantwortlichkeiten festlegen
  • Kontrollen aus Vorlagen einheitlich über mehrere Einheiten hinweg ausrollen
3. Kontrollen kontinuierlich durchführen und testen

Ein wirksames TCMS entsteht das ganze Jahr über, nicht kurz vor einer Betriebsprüfung. Mit Impero können Sie:

  • wiederkehrende Kontrollen und Kontrolltests automatisiert einplanen
  • Fälligkeiten, Erledigungsquoten und Wirksamkeit in Echtzeit überwachen
  • Abweichungen früh erkennen und Folgeprozesse direkt anstoßen
4. Lückenlose Nachweise für den Ernstfall sichern

Wenn es darauf ankommt, entscheidet die Beweislage. Mit Impero können Sie:

  • jeden Schritt über ein vollständiges Aktivitätsprotokoll dokumentieren
  • Nachweise und Freigaben direkt an der jeweiligen Kontrolle hinterlegen
  • eine durchgehende Prüfkette von der täglichen Kontrolle bis zur Entscheidung der Leitungsebene vorweisen

Das ist der Nachweis, den der Anwendungserlass zu § 153 AO verlangt, wenn Sie sich auf ein wirksames Kontrollsystem berufen wollen.

5. Tax, Finance und Compliance an einen Tisch bringen

Steuerliche Risiken lassen sich nicht in einer Abteilung allein steuern. Mit Impero können Sie:

  • Bereichsübergreifende Risiken, Kontrollen und Aufgaben auf einer gemeinsamen Plattform bündeln
  • die Zusammenarbeit zwischen Kontrollverantwortlichen und Prüfern strukturieren
  • die Lücke zwischen Ausführung, Prüfung und Berichterstattung schließen

„Die stärkste Absicherung entsteht nicht kurz vor der Prüfung, sondern durch Nachweise, die das ganze Jahr über sauber entstehen." – Christoph Becker, Compliance Solutions Director, Impero

Fragen, mit denen Sie Ihre Vorbereitung auf die Probe stellen

Bevor Sie sich auf Ihr bestehendes Vorgehen verlassen, lohnt sich ein ehrlicher Blick:

  • Können wir zeigen, wie unsere wesentlichen steuerlichen Risiken das ganze Jahr über erkannt und überwacht werden?
  • Gibt es eine klare Zuordnung von jedem Risiko zur zugehörigen Kontrolle und zum Nachweis ihrer Wirksamkeit?
  • Haben wir genug belastbare Nachweise, um uns im Ernstfall auf ein wirksames Kontrollsystem zu berufen?
  • Wissen wir sofort, wer für welche Kontrolle verantwortlich ist, und wann sie zuletzt ausgeführt wurde?

Jetzt handeln, solange das Zeitfenster offen ist

Ob die strafbefreiende Selbstanzeige vollständig abgeschafft oder auf eine Strafmilderung reduziert wird, ist noch offen. Sicher ist: Der bisherige Ausweg steht vor einer grundlegenden Veränderung, während das Entdeckungsrisiko steigt. Für die Leitungsebene wird steuerliche Absicherung damit zur persönlichen Vorsorge.

Ein TCMS entwickelt sich vom freiwilligen Zusatz zum unverzichtbaren Schutzinstrument. Fehler lassen sich trotz sorgfältiger Organisation nie ganz ausschließen. Ein wirksames TCMS hilft Ihnen jedoch, Risiken zu minimieren, Fehler früh zu erkennen und ihre Ursachen nachvollziehbar zu belegen.

Möchten Sie sehen, wie Impero Ihr TCMS von einem starren Dokument zu einem gelebten Kontrollprogramm macht? Buchen Sie eine Demo.

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