Inhaltsverzeichnis

    § 38 EGAO – Steuerkontrollsystem als Voraussetzung für erleichterte Betriebsprüfungen

    Überblick über § 38 EGAO

    Mit dem § 38 EGAO wurde im Rahmen des DAC7-Umsetzungsgesetzes eine neue Grundlage für die Erprobung alternativer Prüfungsmethoden in Betriebsprüfungen geschaffen. Die Vorschrift erlaubt es Finanzbehörden, Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei Art und Umfang von Außenprüfungen verbindlich zuzusagen etwa eine begrenzte Prüfungsdauer oder eingeschränkte Prüffelder.

    Die Teilnahme an dieser Testphase ist zunächst in den Jahren 2023 bis 2027 möglich. Unternehmen, die diese Option nutzen möchten, müssen insbesondere ein wirksames Steuerkontrollsystem (Tax CMS/TCMS) implementiert und im Rahmen einer Prüfung erfolgreich bestätigen lassen.

    Voraussetzungen für Erleichterungen nach § 38 EGAO

    Voraussetzung für die verbindliche Zusage von Prüfungserleichterungen ist, dass im Rahmen einer laufenden Betriebsprüfung

    • die Wirksamkeit des Tax CMS überprüft wurde und
    • kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko für relevante Steuerarten festgestellt wurde.

    Änderungen am Steuerkontrollsystem müssen dokumentiert und der Finanzbehörde unverzüglich elektronisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Zusage der Erleichterung erfolgt auf Antrag und steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

    Was versteht man unter einem Steuerkontrollsystem gemäß § 38 EGAO?

    Ein Steuerkontrollsystem im Sinne von § 38 EGAO besteht aus innerbetrieblichen Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Besteuerungsgrundlagen

    • korrekt erfasst und berücksichtigt werden sowie
    • die entsprechenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden.

    Zudem muss das Tax CMS in der Lage sein, steuerliche Risiken laufend abzubilden. Dazu gehören prozessuale, organisatorische und technische Vorkehrungen, die Fehler frühzeitig erkennen lassen und Korrekturmechanismen ermöglichen. Ein wirksames Steuerkontrollsystem wird regelmäßig im Rahmen einer Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 überprüft.

    Wie Impero Ihnen hilft sich auf erleichterte Betriebsprüfungen vorbereitet

    Ein wirksames Steuerkontrollsystem ist zentrale Voraussetzung für Prüfungserleichterungen nach § 38 EGAO. Damit diese im Rahmen einer Betriebsprüfung zugesichert werden können, muss die Wirksamkeit des Tax CMS dokumentiert, nachvollziehbar und dauerhaft überprüfbar sein. Genau hier bildet die Impero-Plattform die Grundlage.

    Impero stellt eine Softwarelösung bereit, mit der steuerliche Risiken und Kontrollmaßnahmen strukturiert erfasst, gesteuert und dokumentiert werden können basierend auf den Inhalten, die von den Anwendern hinterlegt werden. Die Plattform schafft damit die operative Grundlage für ein Tax CMS, das nicht nur existiert, sondern operationalisiert ist, was eine wesentliche Voraussetzung für eine positive Prüfungsfeststellungen und potenzielle Erleichterungen ist.

    Impero unterstützt Sie auf diesem Weg unter anderem durch folgende Funktionen:

    Lückenloser Nachweis der Umsetzung: Jede durchgeführte Kontrolle wird systemseitig dokumentiert digital, einheitlich und prüferkonform abrufbar.

    Revisionssichere Dokumentation: Alle Maßnahmen werden mit Zeitstempeln, Verantwortlichen und Änderungsprotokollen versehen, um die Nachvollziehbarkeit über den gesamten Prüfzeitraum sicherzustellen.

    Effizienter Ressourceneinsatz: Durch automatisierte Workflows, Aufgabenroutings und automatische Reminder werden Fachabteilungen gezielt entlastet und steuerliche Prozesse effizient gesteuert.

    Volle Transparenz in Echtzeit: Mit wenigen Klicks lässt sich der Status aller steuerlich relevanten Kontrollen abrufen differenziert nach Gesellschaft, Steuerart, Land oder Zeitraum.

    Impero ersetzt isolierte Excel-Tabellen und manuelle Erinnerungssysteme durch eine digitale Plattform, die speziell für die Anforderungen eines Tax CMS nach IDW PS 980 konzipiert ist. Damit sind Sie nicht nur jederzeit prüfungsbereit sondern auch strukturell vorbereitet auf Prüfungserleichterungen nach § 38 EGAO.

    Starten Sie mit Impero

    Ein nachweislich wirksames Steuerkontrollsystem wird zunehmend zur Voraussetzung für moderne Prüfverfahren und strategische Taxcompliance. Mit Impero setzen Sie auf eine digitale Lösung, die bereits von zahlreichen führenden Unternehmen erfolgreich eingesetzt wird, um ein nachweislich wirksames und angemessenes Tax Compliance Management System (TCMS) zu implementieren.

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